Schirmherrschaft

Wie erhält man die IDR-Schirmherrschaft?

  1. Das Institut De Republica fördert ausschließlich Projekte, die mit seinem Tätigkeitsbereich in Einklang stehen.
  2. Die Entscheidung über die Übernahme der Schirmherrschaft wird vom Direktor des Instituts getroffen.
  3. Das Institut übernimmt keine Schirmherrschaft für Vorhaben, die rein kommerziellen oder Werbecharakter haben. Das Institut kann die Schirmherrschaft über ein von einer kommerziellen Einrichtung organisiertes Projekt nur dann übernehmen, wenn es ein hohes inhaltliches Niveau darstellt, nicht unmittelbar auf Gewinn ausgerichtet ist und im Hinblick auf die vom Institut wahrgenommenen Aufgaben als wichtig erachtet wird.
  4. Bei zyklischen Veranstaltungen ist jeweils die Schirmherrschaft des Instituts zu beantragen.
  5. Mit der Übernahme der Schirmherrschaft ist keine Erklärung über eine finanzielle, materielle oder organisatorische Unterstützung des Instituts für den Organisator verbunden.
  6. Das Institut behält sich das Recht vor, die Schirmherrschaft ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  7. Der Antrag auf Übernahme der Schirmherrschaft sollte vom Veranstalter mindestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung eingereicht werden. In besonders begründeten Fällen kann der Direktor des Instituts die Schirmherrschaft für Projekte übernehmen, die die oben genannte Bedingung nicht erfüllen.
  8. Die Gewährung einer Schirmherrschaft wird nur bei elektronisch übermittelten Anträgen berücksichtigt. Die Anträge sind über das auf der Website verfügbare Formular einzureichen.
  9. Der Veranstalter, dem die Schirmherrschaft gewährt wurde, hat das Recht, das Logo des Instituts in Informations- und Werbematerialien zur Veranstaltung zu verwenden (auch während der Veranstaltung, die unter die Schirmherrschaft fällt). Alle Materialien, in denen das Logo des Instituts verwendet wird, bedürfen der Genehmigung seitens des Popularisierungsteams des Instituts.
  10. Alle Werbedienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, die unter der Schirmherrschaft des Instituts stehen, sind weiterhin Gegenstand gesonderter Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Popularisierungsteam des Instituts.
  11. Die Teilnahme eines Vertreters des Instituts an der Veranstaltung und das Halten eines Vortrags zu aktuellen Programmen und/oder zu einem Thema, das mit dem Gegenstand der geförderten Veranstaltung in Zusammenhang steht, unterliegt gesonderten Vereinbarungen.
  12. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen kann das Institut seinen Vertreter zur Teilnahme an der Veranstaltung entsenden, sofern das Thema der Veranstaltung über die kommerziellen Ziele des Veranstalters hinausgeht und auch der Verbreitung von Werten oder Inhalten dient, die mit den Zielen des Instituts übereinstimmen. In diesem Fall kann das Institut vom Veranstalter eine Gebühr zur Deckung der Teilnahmekosten (einschließlich Vorbereitung des Vortrags, Ausarbeitung von Materialien, Vorbereitung der Präsentation und Delegation) verlangen.